Muss man das Haus verkaufen,
um Pflichtteil auszahlen?
Wird ein Angehöriger vom Erblasser aus dem Testament ausgeschlossen, hat er dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil, so kann in Deutschland niemand enterbt werden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, das ist die Aufteilung, würde es gar kein Testament geben. Dabei wird aber der Pflichtteilsanspruch nur geltend gemacht, wenn Pflichtteilsberechtigte ihn aktiv einfordern. Der Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall und der Kenntnis der Enterbung geltend gemacht werden.
Ist das dann Geschehen, stellen sich dann die Fragen, muss man das Haus verkaufen, um Pflichtteil auszahlen bzw. muss ein Alleinerbe den Pflichtteil auszahlen und was ist, kann der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen. In diesen Artikel klären wir alles Wichtige.
Man muss nicht das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen. Denn um den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls zu ermitteln, reicht ein Gutachten von einem Sachverständigen, welches jedoch nicht bindend ist. Beide Parteien können im Streitfall andere Werte behaupten, aber müssen dies dann beweisen.
Auszahlung vom Pflichtteil: Frist
- Alleinerbe: Muss den gesamten Pflichtteil zahlen.
- Erbengemeinschaft: Jeder Miterbe haftet gesamtschuldnerisch und kann zur Zahlung herangezogen werden.
Wer muss den Pflichtteil auszahlen?
- Alleinerbe: Muss den gesamten Pflichtteil zahlen.
- Erbengemeinschaft: Jeder Miterbe haftet gesamtschuldnerisch und kann zur Zahlung herangezogen werden.
Erbe kann Pflichtteil nicht auszahlen
Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht sofort mit dem Tod des Erblassers. Erben können eine Stundung beantragen, wenn die sofortige Zahlung eine unbillige Härte darstellen würde, z.B. wenn der Nachlass hauptsächlich aus einer Immobilie besteht.
Wie wird der Pflichtteil beim Haus verkauf berechnet?
In Deutschland kann man nicht vollständig enterbt werden. Wurden also nahe Angehörige vom Erblasser aus dem Testament ausgeschlossen, können diese dennoch ein Pflichtteilsanspruch geltend machen. Man geht also nicht leer aus, auch wenn der Erblasser dieses so vorgesehen hat. Angehörige, die einen Pflichtteilsanspruch erheben können, sind:
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers
- Kinder (leibliche und adoptierte) des Erblassers
- Eltern des Erblassers, sofern dieser kinderlos verstirbt
- Enkel und Urenkel des Erblassers, falls deren Eltern bereits verstorben sind.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Wie viel bekommen aber Angehörige, die vom Testament ausgeschlossen worden?
Das geht aus §§ 1924 bis 1936 BGB hervor. Demnach ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bzw. die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge regelt die Verteilung ohne Testament, während der Pflichtteil sicherstellt, dass nahe Angehörige nicht vollständig leer ausgehen, auch wenn es ein Testament gibt.
Da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist, bedeutet das:
Angehörige des Erblassers | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteil |
---|---|---|
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner (Ehepartner oder Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft) | 1/2 des Nachlasses | 1/4 des Nachlasses |
Kinder (leibliche und adoptierte) | Gleichmäßige Aufteilung der verbleibenden Hälfte des Nachlasses | 1/2 ihres gesetzlichen Erbteils |
Eltern (falls kinderlos verstorben) | 1/2 des Nachlasses (wenn keine Kinder vorhanden sind) | 1/4 des Nachlasses |
Enkel und Urenkel (falls deren Eltern verstorben sind) | Gleichmäßige Aufteilung der verbleibenden Hälfte des Nachlasses | 1/2 ihres gesetzlichen Erbteils |
- Angehörige des Erblassers: Hier werden die unterschiedlichen Berechtigten aufgelistet, wie Ehegatte, Kinder, Eltern sowie Enkel und Urenkel, und zeigt, wer Erbansprüche hat.
- Gesetzlicher Erbteil: Diese Spalte gibt an, welcher Teil des Nachlasses den jeweiligen Personen gesetzlich zusteht.
- Pflichtteil: Diese Spalte zeigt den minimalen Anteil des Nachlasses, der den Angehörigen auch gegen den Willen des Erblassers garantiert wird.
- Wenn das Erbe ursprünglich die Hälfte für die Ehefrau vorsieht, ist der Pflichtteil der Ehefrau ein Viertel des gesamten Erbes.
- Wenn ein Kind nach den gesetzlichen Regeln ein Viertel des Erbes bekommen würde, ist sein Pflichtteil die Hälfte davon, also ein Achtel des